RYZEON / JOURNAL

Muss ich KI-Inhalte kennzeichnen? Ein Leitfaden zu Artikel 50.

Chatbots, Deepfakes und Texte im öffentlichen Interesse sind unterschiedliche Fälle. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Text gibt es in Artikel 50 nicht.

Chatbot oder Mensch?

Bei Systemen für die direkte Interaktion müssen Anbieter grundsätzlich sicherstellen, dass Menschen über die KI-Interaktion informiert werden, soweit sie nicht offensichtlich ist. Für einen Website-Assistenten planen wir einen klar sichtbaren Hinweis vor oder bei Beginn der Interaktion.

Deepfakes und generierte Texte

Betreiber müssen Deepfakes grundsätzlich als künstlich erzeugt oder manipuliert offenlegen. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gelten besondere Vorgaben zur Form der Offenlegung. Bei KI-generierten Texten betrifft die Regel Veröffentlichung zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse; eine Ausnahme besteht bei menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle und redaktioneller Verantwortung einer Person oder Organisation.

Kennzeichnung ist nicht gleich Zustimmung

Anbieter generativer Systeme haben daneben Pflichten zur maschinenlesbaren Erkennbarkeit synthetischer Ausgaben, mit gesetzlichen Ausnahmen. Kennzeichnung ersetzt weder Bildrechte noch eine Datenschutz-Rechtsgrundlage. Unser Prüfablauf: Rolle bestimmen, Inhalt einordnen, Ausnahme belegen, Hinweis platzieren und Freigabe dokumentieren.

Was wir konkret empfehlen

Verwende eine verständliche Formulierung wie „KI-Assistent“ oder „KI-generierte Darstellung“, statt den Hinweis in AGB zu verstecken. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechtsstand der verlinkten Primärquelle prüfen, bevor ein neuer Anwendungsfall live geht.

Primärquelle und Vertiefung ↗

Die Checkliste für dein Erstgespräch

Dokumentiere für jeden Einsatz: Anbieter oder Betreiber, direkte Interaktion oder Veröffentlichung, Art des Inhalts, möglicher Deepfake-Bezug, öffentlicher Informationszweck, menschliche Kontrolle und redaktionell verantwortliche Person. Halte anschließend fest, wo der Hinweis erscheint und wer ihn prüft. Die technische Kennzeichnung lässt sich erst sinnvoll umsetzen, wenn diese Einordnung abgeschlossen ist. Bei Unsicherheit wird der Fall rechtlich geprüft statt eine Ausnahme pauschal anzunehmen.


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